Hessisch Oldendorf

Bürgermeister Blancke in Hessisch Oldendorf (2)

Drittes Verhör

Nach den Verhören des Jahres 1933 wurde Dr. Blancke, trotz der Bestrebungen von Ortsgruppe, Kreisleitung und Gau, weder abgesetzt noch versetzt. Der Regierungspräsident teilte dem Gauinspekteur am 7. Oktober mit, er habe „in Aussicht genommen“, Blancke zu versetzen, „sobald ein neues Gemeindeverfassungsgesetz die Möglichkeit bietet“. Er solle einstweilen mit vollen Bezügen einen längeren Urlaub antreten. Die Stelle dürfe nicht anderweitig besetzt werden und Senator Kaiser übernehme die Stellvertretung. Die Bestätigung des Pg. Jenner zum Senator habe er wegen Nichteignung abgelehnt.33

Dieses Bündel von Entscheidungen Stapenhorsts darf man durchaus als Instrument betrachten, Blancke einstweilen aus der „Schusslinie“ zu nehmen, während ihm sein Posten reserviert blieb - und als Affront gegen den Parteiapparat. 

Kaufmann Friedrich Kaiser als kommissarischer Bürgermeister war nicht gerade der Wunschkandidat der Nazis. Obwohl Parteigenosse seit Februar 33, galt er „nach wie vor als deutschnational eingestellt“, und die alten Kämpfer betrachteten Kaiser, „der mit Blancke fortgesetzt in Verbindung steht“ mit Feindseligkeit. Kreisleiter Reineking protestierte vergeblich gegen Kaisers Ernennung.34

Das offenbare Zusammenspiel der konservativen Verwaltungsbeamten bleibt der Partei ein Ärgernis. Ortsgruppenleiter Gellermann meldet der Gauleitung Anfang Februar 1934, dass er mit dem örtlichen SS-Führer ein Zusammentreffen von Landrat Moewes und Bürgermeister Blancke im Oldendorfer Rathaus beobachtet habe, wobei Blancke „auf dem Schreibtisch mit übergeschlagenen Armen saß“ --- was er offenbar hinzufügt, um auf den vertrauten Umgang der beiden hinzuweisen.35

Der Landrat habe dabei den Sparkassenbeamten Schüte genau ausgefragt, welche Aussagen er vor der Gauinspektion in Sachen Prügelandrohung gegen Blancke durch den Kreisleiter gemacht habe. „Wir haben die Unterhaltung ziemlich genau an der Tür zugehorcht.“

Gellermann schließt seine Meldung mit einem empörten: „Wann wird wohl die Vetternwirtschaft zwischen Bürgermeister Dr. Blancke, Landrat und Regierungspräsident Stapenhorst aufhören?“

Da sich die Gauinspektion etwa zur gleichen Zeit mit den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Beschwerde des Regierungspräsidenten gegen Kreisleiter Reineking befassen musste - ausgelöst auch durch die Strafanzeige des Blancke-Freundes Brautlecht (Nötigung, Freiheitsberaubung) und die Vorwürfe Blanckes selbst (Anstiftung zur Misshandlung) - kann es als Gegenschlag betrachtet werden, wenn am 21./22. Februar 1934 „im Auftrag des Staatsministers Riecke als Gauinspekteur“ eine erneute Untersuchung gegen Blancke durchgeführt wird. Es soll wieder um die „Bürgermeisterfrage“ und die „Erklärung [!] der zwischen Parteileitung und Verwaltung streitigen Angelegenheiten“ gehen.36

Die gleichgerichteten Aussagen der Parteigenossen zeigen aber die Hauptstoßrichtung: Blanckes Wiedereinsetzung soll verhindert werden.

Den breitesten Raum nehmen die alten Vorwürfe zum Jahr 1932 ein, die zum wiederholten Mal aufgerollt werden. 

Dazu kommen noch einige kolportierte Details, die Blancke als weiterhin reaktionären Nazi-Gegner demaskieren sollen:

- Im Januar 1933, als „der Führer“ in Bösingfeld auftrat, soll Blancke zu Marcus Jenner gesagt haben: „Das mag ja alles ganz gut sein, aber Sie bilden sich doch nicht ein, dass ein Gefreiter Reichskanzler werden kann?“37

- Das Ergebnis der Kommunalwahl 1933 (6 NSDAP, 3 Bürgerliche, 3 SPD) soll er mit den Worten kommentiert haben: „Na, das ist ja noch nicht so schlimm, nur 6 zu 6.“

- Als die Parteitagsteilnehmer aus Nürnberg zurückgekehrt seien und am Bahnhof Aufstellung genommen hätten, sei der Bürgermeister schnell in das Postgebäude gegangen, „um die Fahnen nicht grüßen zu müssen.“

Dazu deutet Parteigenosse Kaufmann Blume an, Blancke habe seine Amtsgeschäfte vernachlässigt: Man habe den Bürgermeister manchmal über Wochen nicht gesehen: Er pflegte „viel Schach zu spielen“ und sei daher des öfteren in Hannover (Stapenhorst?) und Hameln gesehen worden.38

Wir erfahren aber auch, dass Blancke im April 1933 die Aufnahme in die NSDAP beantragt hatte. Der damalige Ortsgruppenleiter Schramme gab den Antrag nicht weiter, weil der Bürgermeister „zunächst einmal beweisen müsse, daß er nationalsozialistisch handele. Dazu sei in der Stadtverwaltung ihm genügende Gelegenheit geboten.“

Die vernommenen Parteigenossen bekräftigen unisono, es sei 

„unmöglich, daß der Bürgermeister Dr. Blancke in sein Amt zurückkehrt … Die Stimmung ist sogar so gegen ihn eingestellt, daß ich bei einer Rückkehr in sein Amt für sein Leben fürchten müßte“, bzw.: „Wir wünschen unter keinen Umständen, daß er in sein Amt zurückkehrt … Ich müßte das Schlimmste befürchten, wenn der Bürgermeister Dr. Blancke in sein Amt zurückkehren würde.“39

Blancke kämpft um seinen Verbleib. Er ergänzt seine Aussagen und erklärt, 

„daß ich den Bestrebungen der NSDAP nicht feindlich entgegenstehe. Als Beweismittel dafür gebe ich noch an, daß ich während meiner Studienzeit beim V.d.St. [Verein Deutscher Studenten] aktiv gewesen bin … Der V.d.St. ist immer völkisch eingestellt gewesen und hat auch die Aufnahme von Juden stets abgelehnt.“

Zu seinen „persönlichen und sachlichen Eigenschaften“ bittet er, Stadtverordnetenvorsteher Diekmann, Pastor Korff und Malermeister Schwitzer anzuhören. Das wird abgelehnt.40

Auch hat er, offenbar über Nacht, einen 15-seitigen Rechenschaftsbericht verfasst, der den Vorwurf widerlegen soll, er habe nichts Wesentliches für die Stadt geleistet. Er berührt dabei die Themen Feuerwehr, Badeanstalt, Sportplatz, Jugendherberge („Mein ureigenstes Werk … mit dem ich mir ein ragendes Denkmal gesetzt habe“)41, Fürsorgewesen, Schulwesen, Wohnungsbau, Straßenbau, Kanalisation, Städtische Sparkasse und Stadtverschönerung.42

 

 

 

 

Die Jugendherberge auf einer Ansichtskarte von 1926 

Nach vielen trockenen Zahlen und Fakten beschließt er seine Denkschrift mit dem Plan, Alleen in Oldendorf zu pflanzen, wofür er bereits eine Baumschule angelegt habe, und leitet damit zu einem höchst emotionalen Bekenntnis der Heimatliebe über:

„Ich habe die Sämlinge groß gezogen, jeder ist mir ans Herz gewachsen und ich hoffte damals, daß sie dereinst als Bäume ihr Lied hoch über mir rauschen würden.

Das Lied der Heimat.“

Sollte er Hessisch Oldendorf verlassen müssen, so hätte man 

„das Beste in mir zerbrochen, mir die Heimat genommen und mich entwurzelt.

Zu sehr habe ich mich mit meinem ganzen Herzen für diese Stadt eingesetzt, als daß ich das jemals abschütteln könnte. Jedes Haus und jede noch so holprige Gasse reden zu mir in ihrer vertrauten Sprache. Ich werde auch an anderer Stelle meine Pflicht tun, aber mein Herz bleibt in Oldendorf.“43

Am Ende bescheinigt jener Mann, der ihn 1921 nach Oldendorf geholt hatte:

„Vorstehende Angaben sind richtig. Carl Pape. Stadtverordnetenvorsteher von 1919-1933.“

Es gibt in den Akten keinerlei Hinweis darauf, dass der Rechenschaftsbericht überhaupt gelesen wurde. Das Urteil des Kreisleiters bleibt bestehen:

„Eine Rückkehr … sehe ich als ausgeschlossen an.“ Blancke sei „für Hess.-Oldendorf unmöglich“,  „für das Amt des Bürgermeisters völlig ungeeignet, … willensschwach und energielos“, und also wegen seiner „schlechten charakterlichen Eignung und der völligen politischen Unzuverlässigkeit“ baldmöglichst anderweitig einzusetzen.44

Der Untersuchungsleiter der NSDAP resümiert: 

„daß der vom Landrat und von der Regierung in Hannover gestützte und z.Zt. beurlaubte Bürgermeister Dr. Blan[c]ke … in sein Amt nicht zurückkehren darf.“45

Das ist und bleibt auch der Standpunkt von Gauleiter Meyer, der Anfang März unter Bezugnahme auf ein Gespräch mit dem Oberpräsidenten Lutze an Regierungspräsident Stapenhorst schreibt, dass es 

„unmöglich ist, den z.Zt. beurlaubten Dr. Blan[c]ke in sein Amt … zurückkehren zu lassen.“ Er sei „für einen leitenden Posten … ungeeignet, da er zu willensschwach ist und sich nicht durchzusetzen vermag“.46

Der Zusatz, diese Auffassung werde „von dem jetzigen Landrat Dr. Moev[!]es im großen und ganzen geteilt“, ist nicht nur zweifelhaft, sondern auch perfide, denn mit fast identischer Begründung („schwächlich“)47 betreibt die Gauleitung seit Januar (s.o.) die Absetzung von Moewes selbst.

33) StA Detmold L 113 Nr. 35, Bl. 71

34) ebd. Bl. 154, 108, 90

35) StA Detmold L 113 Nr. 35, Bl. 98

36) ebd. Bl. 208

37) ebd. Bl. 115

38) StA Detmold L 113 Nr. 35, Bl. 117

39) ebd. Bl. 210 ff.

40) ebd. Bl. 213 f.

41) ebd. Bl. 132

42) ebd. Bl. 143. Wenn er dabei erwähnt: „Unterhalb der Jugendherberge wurde ein sehr schönes Kriegerdenkmal errichtet“, so ist das unehrlich, denn er hatte den Bau seinerzeit abgelehnt, „da ich kein Freund von dieser Art Denkmälern bin.“  (StA Bückeburg, Dep. 59 Nr. 2178)

43) StA Detmold L 113 Nr. 35, Bl. 143 f.

44) ebd. Bl. 123 f.

45) ebd. Bl. 146

46) ebd. Bl. 154 f.

47) StA Detmold L 113 Nr. 31, Bl. 20

Blanckes Wiedereinsetzung und die Reaktion der Partei

Aber Regierungspräsident Stapenhorst, der viele Jahre in verschiedenen Berliner Ministerien gedient hatte - auch im Innenministerium - erwirkte dort schon am 1. März eine Verfügung, nach der sich alle Vowürfe gegen Blancke „als haltlos erwiesen“ hatten, und weist am 12. März 1934 den Landrat an, den Bürgermeister seinen Dienst wieder antreten zu lassen. 

Ein Schreiben des Landrates an Blancke zwei Tage später spricht sogar davon, dass der Regierungspräsident „Sie persönlich in Ihr Amt wieder eingeführt hat“.48

Der Gauleiter ist fassungslos. Regierungspräsident Stapenhorst habe in der (o.e.) „Vereinbarung“ mit Gauleitung und Oberpräsident zugestimmt, das gegen Blancke gesammelte Material noch einmal zu prüfen und dann zu einer „Einigung über die schwebenden Fragen“ zu gelangen. Nun hat er die Zusendung der Akten gar nicht abgewartet! So habe das Innenministerium wohl „in Unkenntnis der Vereinbarungen“ entschieden. 

Gauleiter Meyer wendet sich am 13. März sowohl an Oberpräsident Lutze als auch an das Innenministerium mit dem Ziel, dass „der Bürgermeister Dr. Blan[c]ke wieder beurlaubt wird.“

Beide Schreiben behaupten „größte Erregung unter der Bevölkerung“.49

Das "Braune Haus" in Hessisch Oldendorf (Gaststätte Heitz) (Ansichtskarte nach 1945)

Gauleiter Meyer sendet dem Oberpräsidenten am Folgetag nochmals einen Brief und drückt sein Vertrauen aus, dieser werde niemals zulassen, „dass Männer wie Stapenhorst bewusst und mit zynischer Herausforderung“ die Errungenschaften der „Bewegung“ zerschlagen. 

Er endet mit der klaren Kampfansage an die Troika und fordert:

„1. Ablösung des unfähigen und politisch mehr als zweifelhaften Landrates,

2. Wiederbeurlaubung des unfähigen und politisch vorbelasteten Bürgermeisters Dr.  Blan[c]ke, …

4. Klarstellung bei dem Pg. Ministerpräsidenten Göring über Person und Handlungen des  Regierungspräsidenten Stapenhorst …“50

Die Partei versucht auf allen Ebenen Druck zu machen. Blancke schildert dem Regierungspräsidenten schriftlich, was am 12. und 13. März vor Ort geschieht51:

- Eine Stunde nach Blanckes Dienstaufnahme informiert ihn das Landratsamt, Kreisleiter Reineking habe angerufen und behauptet, ganz Oldendorf sei in Aufregung, man wolle den Bürgermeister „vom Rathaus holen“ … „totschießen usw.“

- Er erwidert, das seien „nur die Anhänger des Herrn Jenner“. Die Einwohnerschaft sei „sehr erfreut“, zahlreiche Mitbürger „aller Bevölkerungskreise“ hätten ihn aufgesucht und die Hoffnung geäußert, „daß die Gerechtigkeit doch schließlich siege.“

- Am nächsten Tag meldet sich Landgerichtsrat Potthof (der Verhör-Leiter vom Februar) im Auftrag der Gauleitung. Er wolle noch am Abend eine Ortsgruppenversammlung durchführen, um die Mehrheitsmeinung der Bevölkerung über Blancke festzustellen; er könne erscheinen und auch „zu Worte kommen“.  

- Blancke ruft den Regierungspräsidenten an. Dieser reagiert mit Festigkeit: Die geplante Aktion der Partei sei „eine Auflehnung gegen die Entscheidung des Herrn Ministers“ und er werde „sofort in Berlin telefonisch Weisung“ einholen. 

- Die Drohung zeigt Wirkung. Der Kreisleiter sagt die Ortsgruppenversammlung ab, die im Ratskeller stattfinden sollte. Die Pgn. treffen sich zum „zwanglosen Beisammensein“ im „Braunen Haus“.

Aus Görings Innenministerium erfolgte keine Änderung der bisherigen Haltung.

Im Oktober 1934 schreibt Kreisleiter Reineking eine Beschwerde an den Innenminister und bemängelt u.a. Stapenhorsts „Einstellung zur Partei“, die sich auch am Fall Blancke zeige, der „nachweislich politisch unzuverlässig und sachlich ungeeignet“ sei. Der Regierungspräsident habe „den Herrn Pr. Ministerpräsidenten offenbar einseitig unterrichtet und durch diesen die Wiedereinsetzung Dr. Bl. verfügen lassen.“ Das habe die Autorität der Partei im Landkreis schwer erschüttert.

Der Gauleiter sieht leider „im Augenblick keine Möglichkeit des Vorgehens gegen Stapenhorst direkt“, es könnten aber vielleicht die Fälle Leppert (NS-Bürgermeister von Rodenberg, den Stapenhorst abgesetzt hatte) und Blancke „wieder aufgerollt“ werden.52

Hieraus dürfte sich der nächste Akt dieses Kampfes erklären.

48) StA Detmold L 113 Nr. 35, Bl. 230

49) ebd. Bl. 160 ff.

50) StA Detmold L 113 Nr. 31, Bl. 137-140

51) NLA Bückeburg Dep. 59 Nr. 55

52) StA Detmold L 113 Nr. 31, Bl. 110-113

Beschwerde "an unseren lieben Führer" und viertes Verhör

Mangels neuen Materials greifen die Parteigenossen auf eine Beschwerde vom Dezember 1933 zurück, die von der Frau des Oldendorfer SS-Führers Siepmann direkt an „unseren lieben Führer“ gerichtet wurde. Darin befinden sich sämtliche bekannten Vorwürfe gegen Blancke (den „die Reaktion“ wieder einsetzen wollte) und den Fabrikanten Brautlecht („Kriegsgewinnler“) wegen der Entlassungen und Auftragssperren, gespickt mit verschiedenen Denunziationen: 

Brautlecht habe nach dem Rücktritt Hugenbergs gesagt, jetzt seien „nur noch Jungens an der Regierung“; der hiesige Amtsgerichtsrat habe auf einen Hitlergruß geantwortet: „Machen Sie meinen Hund nicht bange“; ein Lehrer wiederum: „Ich heiße Wilharm“.

Alles sei schon gemeldet, aber sie habe „das Gefühl, die Reaktion wird von Dr. Stapp[!]enhorst unterstützt“. Da könne nur noch eines helfen: dass „unser Führer mal nach hier käme und sich überzeugte, wie traurig es seinen alten Kämpfern geht.“53

Ortsgruppenleiter Gellermann, im April 34 zu einer Stellungnahme aufgefordert, bestätigt alle Vorwürfe, auch die Hitlergruß-Verweigerer (wobei Lehrer Lidke als Denunziant aktenkundig wird) und ergänzt: Auch bei Pastor Korff sei „eine Gegeneinstellung vorhanden.“

Was Blancke betrifft, so sei ganz 

„klar, daß wenn der Bürgermeister im Amt bleibt, unser Kampf hier in Hess.-Oldendorf ein nutzloser war, es würde nämlich alles im alten Fahrwasser des früheren System[s] weiter schwimmen, da Blan[c]ke heute mit der Rechtsreaktion arbeitet und die alten Kämpfer ihn als Oberhaupt nicht dulden können.“54

Die erneuten Vernehmungen von Blancke, Gellermann und Kreisleiter Reineking, sowie von SS-Sturmführer Siepmann und seiner Frau, bringen nichts Neues und veranlassen die Gauinspektion Ende November zu dem Bericht, dass sich „der Bürgermeister Blancke heute nach außen hin auf den Boden der gegebenen Tatsachen stellt“, aber es sei die Bürgermeisterfrage „letzten Endes eine Prestigefrage für die N.S.D.A.P.“ Daher müsse er „mindestens versetzt werden.“55

Noch im April 1935 hält der Gauinspekteur „eine Versetzung des Bürgermeisters Blan[c]ke … für unumgänglich notwendig.“

Aber Stapenhorsts schützende Hand ist noch da, und der Gauleiter muss ernüchtert antworten, diese Versetzung könne 

„nur dann mit Erfolg … betrieben werden, wenn der Gauleitung neues Tatsachenmaterial zur Verfügung gestellt wird, das noch nicht dem Regierungspräsidenten von Hannover zur Entscheidung vorgelegen hat.“56

Die Akten der Gauinspektion enden mit dem Jahr 1936, nachdem Inspekteur Riecke den Gau verlassen hatte und die Stelle unbesetzt blieb.57

Regierungspräsident Stapenhorst wird im April desselben Jahres in den einstweiligen Ruhestand versetzt.58

53) StA Detmold L 113 Nr. 35, Bl. 176 ff.

54) ebd. Bl. 179 ff.

55) ebd. Bl. 207 ff.

56) StA Detmold L 113 Nr. 35, Bl. 267-270

57) StA Detmold: Schriftgut von NSDAP und NS-Organisationen in Lippe. Vorbemerkungen zum Bestandsteil 1 (Gauinspekteur)

58) wikipedia.de

Der Bürgermeister im Unrechtssystem

In der Weisungskette vom Innenminister über Regierungspräsident und Landrat nahm der preußische Bürgermeister die letzte Stelle ein; unter ihm als Ortspolizeibehörde standen nur noch die Polizeibeamten. Er hatte die Gesetze (die seit dem Ermächtigungsgesetz direkt von der Reichsregierung verabschiedet wurden) bzw. die darauf fußenden Erlasse und Verfügungen vor Ort auszuführen, somit auch die Schutzhaftbefehle gegen Regime-Gegner, die Maßnahmen zur Ausgrenzung und Rechtsminderung der jüdischen Einwohner und letztlich ihre Deportation zum nächsten Bahnhof.

Die Quellen geben keinen Hinweis darauf, dass Bürgermeister Blancke das jemals nicht ausgeführt hätte, aber auch keinen Hinweis, dass er dabei vorauseilend, besonders eifrig oder ausweitend verfahren wäre. 

Folgende Details lassen sich zu diesem Aspekt zusammentragen:

- Im August 1933 sagt Jenner aus, dass  im März „der jüdische Viehhändler Löwenstein“ in Schutzhaft genommen sei. Die perfide Begründung: „wegen verschiedener Handlungen gegen die SA … weil die Besorgnis bestand, dass er von der aufgeregten Menge persönlich angegriffen werden würde.“ 

Die Familie Löwenstein, die im Ort allgemein beliebt und auch in Vereinen integriert war (Julius Löwenstein ist auf Fotos des Kegelklubs „Pumpe“ zusammen mit anderen Oldendorfer Geschäftsleuten zu sehen59 ) habe dann dem Ortsgruppenleiter eine Armenspende von 500 RM geboten, damit er die Freilassung veranlasse. Dieser sei darauf zum Bürgermeister gegangen und habe „unter vier Augen“ angefragt, ob das Geld bei der Sparkasse eingezahlt worden sei. In der Stadt sei dann das Gerücht herum gegangen, Löwenstein käme erst frei, wenn das Geld bezahlt sei. Das aber könne „nur durch den Bürgermeister in der Stadt verbreitet sein, um gegen uns Nationalsozialisten Stellung zu machen.“60

Vermutlich hat sich Jenner im Monat geirrt, denn auf einer Liste von Schutzhäftlingen61 steht als einziges Mitglied der Familie Löwenstein Julius' Bruder Adolf, und zwar mit den Haftdaten 08.04. - 07.05.33. Auf diesen bezieht sich jedenfalls Zirlewagens Lexikonartikel, in dem es heißt: 

„[Blancke] protestierte unter anderem gegen die Verhaftung des jüdischen Viehhändlers Adolf Löwenstein sowie Ideen des NS-Euthanasieprogramms. Daher wurde er im Oktober 1933 seines Amtes enthoben.“62

Dazu ist zu bemerken:

1. Das erwähnte Gerücht, das Blancke angeblich gestreut haben soll, um die Nazis in schlechtem Licht erscheinen zu lassen, wäre gewiss ein Affront gegen den Ortsgruppenleiter gewesen, aber weniger als ein "Protest".

2. Einwände gegen die NS-Euthanasie-Maßnahmen sind nirgends belegt.

3. Beide Punkte (selbst als wahr unterstellt) als Gründe für Blanckes Beurlaubung anzugeben, wäre, wie ausführlich gezeigt, extrem verkürzt, also genau genommen falsch. 

- Eine rätselhafte Anklage gegen Blancke bringt Gellermann in derselben Untersuchung vor. Die NSDAP-Fraktion habe vorgeschlagen, „auf dem Weg zum Bahnhof guten Kies vom Judenfriedhof zu schütten“, es sei aber „mit dem ausgesprochenen Willen des Bürgermeisters unbrauchbarer Kies von auswärts hergeschafft“ worden.63

Was es damit auf sich hat, lässt sich bisher nicht rekonstruieren, aber wenn es wörtlich zu nehmen ist, kann Blanckes Ablehnung als Widerwille gegen den pietätlosen, judenfeindlichen Plan der Parteigenossen interpretiert werden. 

- Blancke berichtet in einem Überprüfungsantrag Anfang 1946, der Judenfriedhof habe nach dem Willen der Partei „dem Erdboden gleichgemacht und aufgeforstet“ werden sollen. „Auch das habe ich nicht durchgeführt“.64 Es gibt leider keine Belege.

- Blanckes 1934 zur Selbstverteidigung angeführte Mitgliedschaft in den „Vereinen Deutscher Studenten“ (VDSt, unter dem Dach des „Kyffhäuserverbandes“), die „die Aufnahme von Juden stets abgelehnt“ hatten, wurde schon erwähnt. In dem monarchistischen und antisemitischen Verband war Blancke während seiner Studentenzeit von 1906-1910 aktiv gewesen.

- Anlässlich eines 1935 von den Nazis inszenierten - auf reiner Lügenpropaganda beruhenden - „Rasseschändungs“-Skandals gegen einen im Hause Löwenstein angestellten jüdischen Mitarbeiter kam es zu Übergriffen gegen die Löwensteins, die dann vorübergehend aus der Stadt flohen. Pastor Korff trägt in seiner privaten Chronik ein: „Der Bürgermeister spielte dabei eine unrühmliche Rolle“.65 

Worauf genau sich das bezieht, ist unklar. Vielleicht gehört in diesen Zusammenhang eine öffentliche Erklärung, die Blancke in seiner Eigenschaft als Ortspolizeibehörde Ende August 1935 in die Zeitung setzen lässt:

 

 

 

 

 

 

SZ v. 30.08.1935

Unterstützt Blancke damit die NS-Propaganda, die die Kritik des westlichen Auslandes an der zunehmenden Entrechtung der Juden mit Hohn über die zu Unrecht "jammernden", "ach, so verfolgten Juden" beantwortete? Die richtige Deutung fällt ohne weiteres Material sehr schwer.

- Etwas später richtet Blancke eine dienstliche Anfrage an den Landrat. Auch bei Familie David und Lina Blumenthal waren Fenster eingeworfen worden, worauf David Blumenthal offenbar einen Antrag auf Schadensersatz stellte. 

Blancke bezeichnet die antijüdischen Menschenansammlungen als "Zusammenrottung", was nicht der üblichen linientreuen Formulierung von "gerechter Empörung" entspricht, sondern nach Missbilligung klingt. 

(Quelle: NLA Bückeburg Dep. 59, Nr. 4478)

- Eine Zeitzeugin berichtet, „die antijüdischen Sachen“ seien „über die SS gelaufen“. Der „harte Kern“, darunter der oben mehrfach genannte Sturmführer Siepmann, sei „so scharf“ gewesen, „dass auch die Hessisch Oldendorfer Angst hatten.“66

- Ein im August 1935 vom Stadtrat gefasster Beschluss, Juden den Zuzug zu verbieten, ihnen den Zugang zum Viehmarkt und zur Badeanstalt zu sperren, allen „Volksgenossen“ jeglichen Verkehr mit Juden zu untersagen, und Beamte und Angestellte der Stadt, die dagegen verstießen, „sofort … aus ihrem Amte zu entfernen“ (was natürlich den Bürgermeister einschließt!), geht laut Protokoll und Zeitungsmeldung „auf Veranlassung der hiesigen Parteileitung“, also Gellermann zurück.67

 

 

 

 

 

 

Schaumburger Zeitung, 22.08.1935

- 1938 wurden die gesetzlichen Zwangs-Vornamen „Sara“ und „Israel“ in die Geburtsurkunden der Juden eingetragen; in Hessisch Oldendorf war das die Aufgabe von Bürgermeister Blancke in seiner Eigenschaft als Standesbeamter.

Blancke beurkundet den Zwangsvornamen "Sara". (Quelle: Lieselotte Southam, Großbritannien)

- Die Ausschreitungen des 9. November („Reichskristallnacht“/Reichspogromnacht) bei Löwensteins wurden nach übereinstimmenden Zeitzeugenberichten von der örtlichen SS verübt.68

- Am 26. November kündigt Blancke den Grabpflegevertrag, der zwischen den Erben der jüdischen Familie Spanier und der Stadt bestand, und teilt der Gärtnerei Hennecke mit: „Den Ihnen … erteilten Auftrag ziehe ich hiermit zurück.“69

- Ein Erlass des Innenministeriums von 1939, die Karteikarten jüdischer Einwohner „durch ein mit Tinte aufzutragendes ‚J‘ kenntlich zu machen“ und eine Anordnung von 1940, sie „durch einen schwarzen Reiter … erkenntlich zu machen“, werden auch im Hessisch Oldendorfer Rathaus ausgeführt.70

- Im März 1942 lässt der Bürgermeister den Deportationsbefehl für Louis und Jenny Blumenthal und ihre Tochter Martha durch den Ortspolizisten ausführen, so dass eine Zeitzeugin beobachtet, wie sie „zum Bahnhof gebracht“ werden.71

- Kreisleiter und Ortsgruppenleiter hätten in Oldendorf „ein Lager für ungarische Juden einrichten“ wollen, deren Insassen „vermutlich totgequält“ werden sollten, berichtet Blancke in dem o.e. Antrag. Er habe das aber „zu verhindern gewußt, indem ich dauernd Schwierigkeiten machte.“72

Auch hier fehlen Belege.

59) Erik Hoffmann, Jüdische Nachbarn in Hessisch Oldendorf. Hameln 1998, S. 61 ff.

60) StA Detmold L 113, Nr. 35, Bl. 34

61) Hoffmann, a.a.O., S. 69

62) Zirlewagen, a.a.O., S. 74

63) StA Detmold L 113 Nr. 35, Bl. 44 f.

64) NLA Bückeburg Dep 46 B acc. 23/85 Nr. 67

65) Hoffmann, a.a.O., S. 72-75

66) ebd. S. 75

67) ebd. S. 75 f.

68) ebd. S. 78 f.

69) ebd. S. 80

70) ebd. S. 83

71) ebd. S. 84

72) NLA Bückeburg Dep 46 B acc. 23/85 Nr. 67

Nach Kriegsende

Auf Blanckes Entlassung durch die britische Militärregierung erfolgen mehrere, z.T. oben erwähnte Eingaben, die sich für ihn einsetzen.73

Das Gesuch der SPD beginnt mit den Worten: 

„Wir bitten, unseren Bürgermeister Dr. Blancke im Amt zu belassen“ und bescheinigt ihm, sich zu „den Forderungen der Partei [NSDAP] passiv verhalten“ zu haben. Die Genossen hätten „die feste Zuversicht, daß wir auch weiterhin gut mit dem Bürgermeister arbeiten können.“

Der Schuhfabrikant und Schweizer Staatsbürger Dr. Zwicky schreibt, Blancke habe stets seine Pflicht „zum Wohle der Stadt“ erfüllt und immer „ausgleichend und vermittelnd gewirkt“. 

Ein Arbeitskommando aus 15 polnischen Kriegsgefangenen, die von 1941 bis 1945 bei der Stadt eingesetzt waren, attestiert, dass sie von Blancke „menschlich ohne Chikanierung und andere Unterdrückung gut behandelt“ wurden. „Dr. Blancke als Bürgermeister der Stadt war immer zu uns freundlich.“ 

Der neue Landrat berichtet dem Regierungspräsidenten, Blancke habe die Stadt „seit 24 Jahren auf’s beste“ verwaltet und bittet „dringend, die Rücknahme der Anordnung“ zu erwirken, auch weil Blancke unersetzlich sei.

Das letzte Argument lässt sich nicht halten, denn der eingesetzte Sozialdemokrat, Fabrikarbeiter Wilhelm Mucke, füllt das Amt aus. 

Infolgedessen gehen dessen Parteifreunde, zu denen zwei Gewerkschaftler kommen, die sich als „Antifaschisten“ bezeichnen, von ihrer Position in der Frage Blancke ab und fordern Ende 1945, „von der Wiedereinstellung des alten Bürgermeisters … Abstand zu nehmen.“ Allerdings befürworten sie seine ordnungsgemäße Pensionierung.

In direktem Widerspruch zu ihrer ersten Beurteilung, Blancke habe sich zu den Forderungen der NSDAP „passiv verhalten“, heißt es nun, er habe sich „zu allen Forderungen, die die Pgs. an ihn stellten, breitschlagen lassen.“ 

Über den Grund lässt sich nur mutmaßen.

Ganz offen benennen sie ein Motiv: Blanckes Verbleib würde „ auf unsere Gewerkschaft, sowie Parteibewegung ein schlechtes Licht werfen … als ob wir nicht in der Lage wären, derartige Posten von Männern aus unseren Reihen zu besetzen.“ In gewisser Weise wiederholt sich hier also   

unter demokratischen Vorzeichen das Argumentationsmuster, das die Gauinspektion im November 1934 verwendete, als sie erklärte, Blanckes Entlassung sei "letzten Endes eine Prestigefrage für die N.S.D.A.P." (s.o).

Dieses Schreiben war eventuell ausschlaggebend dafür, dass vier Tage später Blanckes Wiedereinstellung ohne Begründung abgelehnt wird.

Landrat Precht und Pastor v. Viethinghoff setzen sich ebenfalls für eine regelrechte Pensionierung Blanckes ein. Sie schildern ihn als dem NS-System 

„stets kühl und - soweit es seine Stellung zuliess - ablehnend“ gegenüber stehend und bezeichnen seine Tätigkeit als „unparteiische, im guten Sinne unpolitische reine Verwaltungs- und Aufbauarbeit“.

Auch die demokratisch gewählte Stadtvertretung spricht sich im Dezember 1945 gegenüber der Militärregierung einstimmig dafür aus, Blanckes Entlassung möge „unter Gewährung der gesetzlichen Ruhegehaltsbezüge ausgesprochen werden“. 

Ende 1947 wird das bewilligt. Blancke verbringt seinen Lebensabend in Hannover.

73) Zu allen Fürsprachen: StA Bückeburg, Dep 46 B acc. 23/85 Nr. 67

Fazit

Ohne Zweifel war Ernst Blancke niemals Anhänger des Nationalsozialismus, sondern dessen Gegner von national-konservativer Seite. 

Der richtige Hintergrund für die Einordnung seiner Konflikte mit der Partei in den ersten Jahren der NS-Herrschaft ist der Feldzug der "alten Kämpfer", die sich als Revolutionäre verstanden, gegen die als „rechts-reaktionär“ misstrauisch beäugten Beamten des alten „Systems“, die sich bis zum Ende Hindenburgs unter dessen Schutz sahen und ihrerseits die Nazis geringschätzten. In denselben Zusammenhang gehören die Anfeindungen der Parteigenossen gegen Landrat Moewes und Regierungspräsident Stapenhorst.74

Die Tatsache, dass Blancke „während der kompletten NS-Zeit im Amt“ blieb (mit Abzug einer halbjährigen Beurlaubung), wurde vom Chefredakteur der Hamelner DEWEZET Werner als „Opportunismus“ bewertet. Vorwurf: Er habe 

„die Gleichschaltungs- und die Judenpolitik in Hessisch Oldendorf, von der Boykott- über die radikale Rasseschande-Kampagne 1935 bis zu den ‚Arisierungen‘ und Deportationen mindestens mitgetragen“?75

Der Ausdruck "mitgetragen" kann bedeuten: mit-Initiieren, fördern, begrüßen, (über)eifriges Mitmachen, automatischen oder resignierten Gehorsam und widerwilliges, als alternativlos gesehenes Befolgen von Anordnungen.

Für den ersten Teil dieser Skala gibt es bei Blancke keinen Anhaltspunkt. Es bliebe der Vorwurf,  k e i n e n  W i d e r s t a n d  gegen Gesetze und Verwaltungsdirektiven geleistet zu haben. Er hätte also, realistisch betrachtet, sein  A m t  a u f g e b e n  müssen.

Eine solche Forderung ist leicht gestellt, jedoch schwer ohne "ex-post-Hochmut". Sie müsste sich natürlich an alle öffentlich Bediensteten richten: an die Lehrer, die "Rassekunde" unterrichten sollten, an die Polizisten, die jüdische Einwohner zum Bahnhof zu bringen hatten, an die Pastoren, die für den "Führer" beten sollten, ... u.s.w. u.s.w.

Fast alle hatten Hitler den Treue-Eid geschworen, in einer geschichtlichen Phase, die von nationalistischer Massen-Trunkenheit geprägt war (auch bei den Angehörigen sämtlicher Elite-Gruppen) und von zunehmendem Staatsterror.

Darüber hinaus gilt das klare Wort Sebastian Haffners: "... auch jeder andere, der im Dritten Reich durch ehrliche Arbeit sein Geld verdienen wollte, erledigte auf die eine oder andere Art die Arbeit des Dritten Reiches mit."76

Der Kleinstadt-Bürgermeister Erich Blancke konnte auf schwere, aber erfolgreiche Jahre zurück blicken. Demokratisch gewählte Stadtvertretungen hatten ihm zweimal einstimmig das Amt gegeben. Wäre er moralisch verpflichtet gewesen, seine berufliche Existenz aufzugeben (er hatte keine Ausbildung als Voll-Jurist)? Und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

An Blanckes Stelle wäre 1933 Marcus Peter Jenner Bürgermeister geworden, wenn die Oldendorfer Parteigenossen ihren Willen bekommen hätten. 

Kreisleiter Reineking hatte Ende des Jahres einen anderen Favoriten: Blanckes Vorgänger, Ex-Bürgermeister Kohler. Reineking hatte ihn kontaktiert, und der erklärte seine „Bereitwilligung zur Wiederübernahme der Bürgermeisterstelle in Hessisch Oldendorf“. 

Er war Parteimitglied seit 1922 (!), Ortsgruppenleiter in Schwerin und dichtete Lieder über Hitler. Er prahlte mit seinem „völkisch-sozialen-judengegnerischen Standpunkt“, der ihm den „Hass der liberalistisch-demokratischen Clique in Oldendorf“ eingetragen habe und beschloss seinen Brief mit „Heil Oldendorf, Heil Hitler!“77

Blancke hat nie die Schutzbehauptung vorgebracht, er hätte „Schlimmeres verhindern“ wollen, aber angesichts dieser Alternativen wäre sie nicht abwegig gewesen.

Blanckes hat 1945 behauptet, dass er sich “überhaupt nicht um Politik gekümmert“ habe. Das passt zu seiner verhängnisvoll falschen Einschätzung in der Bürgervorstehersitzung am 11. April 1933, in der er erklärte, dass die Bürger „in dem kleinen Städtchen … eigentlich von der ganzen politischen Lage unberührt blieben“!78

Hat er tatsächlich geglaubt, es genüge, sich „den neuen Zeitverhältnissen anzupassen“, wie er 1933 unverblümt aussagte79 - „rein äußerlich“, wie er 1946 ergänzte - und er könnte weiter „unpolitische“ und „unparteiische“ Verwaltungsarbeit leisten, „genauso … wie die 12 Jahre unter demokratischer Verwaltung.“)80

Das Vertrauen der SPD-Vertreter im Jahre 1945, mit diesem Manne weiterhin gut zusammen zu arbeiten81, zeigt: Sie waren sicher, dass er sein Amt so ausüben würde wie in der Weimarer Republik. 

Zwei der fünf Sozialdemokraten, die das Gesuch um seine Wiedereinsetzung unterschrieben hatten - „Jeder in der Stadt weiß, daß er auch nach seinem 1938 erfolgten Eintritt in die Partei niemals mit dem Herzen dabei gewesen ist“ - nämlich Wilhelm Scheffler und Wilhelm Mucke, Blanckes Nachfolger, gehörten zu den „politischen Schutzhäftlingen“ vom April 1933. Ihre Verhaftung hatte Blancke als Ortspolizeibehörde „mitgetragen“, aber sie haben es ihm offensichtlich nicht angerechnet.

Übrigens hat es ihm auch sein Freund Brautlecht nicht angerechnet, dass er den Schutzhaftbefehl gegen ihn „mitgetragen“ hat.

Besonders ausführlich und eindringlich ist die Fürsprache von Pastor v. Viethinghoff in seinem Schreiben an Landrat Dr. Pollack. Blancke sei ein „weit über dem Durchschnitt uneigennütziger Beamter“, ein „zurückhaltender und selbstloser Mann“ und die Stadt verdanke ihm ihre Erhaltung.Von Viethinghoff versichert, sich „nach bestem Wissen und Gewissen“ „als Mensch und Seelsorger“ zu äußern, und bezeugt detailliert, dass Blancke:

- sich „energisch weigerte“, “Werwolf-Leute in der Stadt aufzunehmen“

- sich „aus allen Kräften gegen eine militärische Verteidigung“ der Stadt wandte

- von der Gestapo, wie geschildert, abgeholt wurde

Er verbürgt sich ausdrücklich „für die Richtigkeit der hier gemachten Angaben“ und bietet sich für Rücksprachen an.

Blanckes Versuch, die Sprengung der Weserbrücke zu verhindern, hatte der neue Landrat bereits Ende Mai 1945 an den Regierungspräsidenten geschrieben.82

Somit sollte man Ernst Blancke diesen Einsatz nicht absprechen. (Der Rintelner Studiendirektor Friedrich Wilhelm Ande bezahlte sein couragiertes Vorgehen zur selben Zeit mit dem Leben.83) Er hätte stillhalten und alles geschehen lassen können.

Wenn Pastor Korff den Bürgermeister „ein zu gefügiges Werkzeug in der Hand der Nationalsozialisten“ nennt84, so ist an seine eigene Festpredigt zum 700-jährigen Stadtjubiläum im Juni 1933 zu erinnern, in der er von der "nationalen Erhebung unseres Volkes" sprach und Hitler als den Mann pries, "der das deutsche Volksbewusstsein von neuem belebt" habe, und schließlich dafür, dass Deutschland nun "geleitet von einer starken Hand" sei, "Gott von Herzen danken" wollte.85

Allerdings stimmt die Kritik mit dem Urteil der SPD-Genossen von Ende 1945 überein und spricht für eine konfliktlose Zeit zwischen Blancke und dem Regime etwa nach 1935. Das einzige Faktum jedoch, das Korff nennt, ist Blanckes Weigerung, der Kirche die Benutzung von Schulräumen zu erlauben.

Im selben Atemzuge stimmt Korff seinem Kollegen v. Viethinghoff zu, der Blancke eine „pia anima“ genannt habe. Er möge „damit wohl recht haben.“85

Pia anima: „Fromme Seele“.


Zum Widerstandshelden reichte es nicht. Nur - oder immerhin - dazu, dem NS-System „soweit es seine Stellung zuließ - ablehnend“ gegenüber zu stehen (v. Viethinghoff).

Die Worte „soweit es seine Stellung zuließ“ kennzeichnen einen kaum mehr erkennbaren "Widerstand", nachdem die Nazis die totale Macht erlangt hatten. Davor hingegen sprachen selbst die Parteigenossen deutlich vom "Widerstand des Bürgermeisters gegen unsere Bewegung" (s.o.).

Das führt zu der Frage, wann nach dem 30. Januar 1933 ein „Point of no return“ erreicht wurde, ein Zeitpunkt, ab dem anständiges politisches und menschliches Handeln nur noch durch großen Mut und Opferbereitschaft möglich war.

Denn mindestens so wichtig wie moralisches Urteilen ist eine hohe Achtsamkeit aller Demokraten, um rechtzeitig zu verhindern, dass ein solcher Zustand von Staat und Gesellschaft jemals wieder eintreten kann.

74) Entsprechend lässt sich mancherorts ein regelrechter „Dualismus zwischen den Bürgermeistern und Landräten einerseits und den Kreisleitern andererseits“ diagnostizieren: Wolfgang Stelbrink, Die Kreisleiter der NSDAP in Westfalen und Lippe. Münster, 2003. S. 10

75) Frank Werner, Chefredakteur der „Dewezet“, Hameln, an den Verfasser am 23.02.2015

76) Sebastian Haffner, Von Bismarck zu Hitler. München 2015, S. 255 f.

77) StA Detmold L 113 Nr. 35, Bl. 85-88

78) Er schloss seine Rede übrigens nicht wie die anderen mit „Sieg-Heil“ oder dem Anstimmen des Horst-Wessel-Liedes, sondern einem „dreifachen Hoch auf unser geliebtes Vaterland“. StA Bückeburg, Dep 59 Nr. 2139, sowie: Die Schaumburg, Rinteln, 21.04.1933

79) StA Detmold L 113 Nr. 35, Bl. 102

80) NLA Bückeburg Dep 46 B acc. 23/85 Nr. 67

81) Werners Hinweis (vgl. Anm. 75), es hätten sogar „SPD-Leute für NS-Funktionäre“ ausgesagt, motiviert durch „das neue gemeinsame Feindbild, die ‚Siegerjustiz‘“, passt nicht auf die Oldendorfer Sozialdemokraten, die durch die Sieger gerade wieder in Ämter gekommen waren.

82) In Pastor Korffs Chronik findet sich von all dem nichts. Daraus lässt sich nicht folgern, es habe nicht stattgefunden, denn Korff notiert auch weder die Reichspogromnacht noch die Deportationen der Juden.

83) Steinwascher a.a.O., S. 52, Anm. 64. (Dort versehentlich mit dem Vornamen „Karl“ bezeichnet.)

84) Ev. Kirchengemeinde, Kirchenchronik/Kriegschronik, S. 288

85) Schaumburger Zeitung v. 26.06.1933

86) Ev. Kirchengemeinde a.a.O.